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Schulform Gesamtschule

 

Was ist eine Gesamtschule?

 

Allgemeine Informationen zur Gesamtschule

Die Gesamtschule ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I führen. Die Gesamtschulen werden in der Regel als Ganztagsschulen geführt. Die Sekundarstufe I umfasst die Klassen 5 bis 10, die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) die Jahrgangsstufen 11 bis 13.

Die Schülerinnen und Schüler gehen ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über. Jedoch soll die Klassenkonferenz die Wiederholung einer Klasse empfehlen, wenn die Schülerin oder der Schüler dadurch besser gefördert werden kann. Diese Empfehlung ist mit den Eltern zu beraten. Der Empfehlung der Klassenkonferenz wird entsprochen, sofern die Eltern nicht schriftlich widersprechen.

Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird im Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und -inhalte der Grundschule an. Es stehen folgende Fächer und Lernbereiche auf dem Stundenplan:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch
  • ggf. zweite Fremdsprache
  • ggf. dritte Fremdsprache
  • Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
  • Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde)
  • Arbeitslehre (Technik,Wirtschaft, Hauswirtschaft)
  • Kunst, Musik
  • Religionslehre
  • ggf. praktische Philosophie
  • Sport.

In der Klasse 7 setzen die Schülerinnen und Schüler erste individuelle Schwerpunkte, indem sie zusätzlich ein weiteres Fach wählen. Dieser Wahlpflichtunterricht umfasst eine zweite moderne Fremdsprache (Französisch an der GAL), Arbeitslehre (Technik,Wirtschaft, Hauswirtschaft) oder den Lernbereich Naturwissenschaften. Zusätzlich kann die Schule den Lernbereich Darstellen und Gestalten anbieten. Ab Klasse 9 wird eine weitere Fremdsprache (Spanisch an der GAL) als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten.

Um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, bietet die Gesamtschule in einigen Fächern Fachleistungskurse an. Der Unterricht in den Fachleistungskursen wird auf zwei Anspruchsebenen, und zwar in Grund- und Leistungskursen, erteilt. Ab Klasse 7 gibt es Fachleistungskurse in Englisch und Mathematik, ab Klasse 8 oder 9 in Deutsch und ab Klasse 9 in Physik oder Chemie. Bis zur Klasse 10 können Schülerinnen und Schüler ihren Leistungen entsprechend im Einvernehmen mit der Schule zwischen Grund- und Erweiterungskurs wechseln, in der Regel zu Beginn des Schuljahres. Zusätzliche Förderangebote begleiten den Kurswechsel und ermöglichen z. B. die Aufarbeitung von Lernrückständen.

Auch an der Gesamtschule sind Ergänzungsstunden fester Bestandteil des Unterrichtsangebots. Sie sollen zur differenzierten Förderung von unterschiedlichen Schülergruppen genutzt werden.

Abschlüsse

In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)
  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife).

Voraussetzungen für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind:

  • mindestens ausreichende Leistungen in zwei Erweiterungskursen und im Fach des Wahlpflichtunterrichts
  • befriedigende Leistungen in den Grundkursen
  • zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern.

Wer den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, nicht aber den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben hat, kann die Klasse 10 in der Gesamtschule einmal freiwillig wiederholen. Voraussetzung dafür ist, dass die Versetzungskonferenz festgestellt hat, dass die Teilnahme an zwei Erweiterungskursen im Wiederholungsjahr möglich ist und somit der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erlangt werden kann.

Wer neben dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg erwerben will, muss in drei Erweiterungskursen, im Fach des Wahlpflichtunterrichts und in den übrigen Fächern mindestens befriedigende und im Grundkurs mindestens gute Leistungen nachweisen.

Sind die Leistungen besonders gut und hat die Schülerin oder der Schüler seit der Klasse 6 bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht einer zweiten Fremdsprache teilgenommen, ist der unmittelbare Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe möglich. Die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule beginnt mit der Jahrgangsstufe 11 und endet mit der Abiturprüfung, am Ende der Jahrgangsstufe 13.

Quelle: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen